Leitfaden · Meldepflicht & Dokumente
Dokumente & Meldepflicht für Ferienwohnungen: Österreich, Deutschland und weitere Länder (2026)
Wer eine Ferienwohnung, ein Privatzimmer, eine Pension oder ein kleines Gästehaus vermietet, muss nicht nur Buchungen und Reinigung im Griff haben — sondern auch behördliche Dokumente, Meldepflichten und oft lokale Tourismusabgaben. Welche Unterlagen genau nötig sind, hängt stark vom Land, manchmal sogar von der Gemeinde ab.
Dieser Leitfaden fasst die wichtigsten Pflichten für Betreiber von Beherbergungsbetrieben zusammen — mit Fokus auf Österreich und Deutschland, plus ein kurzer Blick auf Schweiz, Italien und weitere EU-Länder. Stand: August 2026. Keine Rechtsberatung: bei Unsicherheit immer Gemeinde, Meldebehörde oder Steuerberatung fragen.
Inhaltsverzeichnis
- Warum Meldepflicht und Dokumente so wichtig sind
- Österreich: Gästeverzeichnis, Ortstaxe & Statistik
- Deutschland: Meldeschein, Kurtaxe & Beherbergungsstatistik
- Weitere Länder im Überblick
- Checkliste: Welche Dokumente brauchst du?
- Häufige Fragen
- So hilft Hostifix beim Papierkram
Warum Meldepflicht und Dokumente so wichtig sind
In den meisten Ländern dienen Gästedaten und Beherbergungsdokumente mehreren Zwecken:
- Öffentliche Sicherheit und polizeiliche Meldepflicht
- Tourismusstatistik (Ankünfte, Nächtigungen, Herkunftsländer)
- Berechnung lokaler Abgaben wie Ortstaxe, Kurtaxe, City Tax oder Übernachtungssteuer
- Nachweispflicht bei Kontrollen (Aufbewahrungsfristen oft mehrere Jahre)
Für Vermieter von Ferienwohnungen gilt: Auch wenn du über Airbnb, Booking oder die eigene Website vermietest, bleibst du in der Regel selbst verantwortlich für Meldewesen und Abgaben. Digitale Tools erleichtern die Erfassung — ersetzen aber nicht die gesetzliche Pflicht.
Österreich: Gästeverzeichnis, Ortstaxe & Statistik
In Österreich unterliegen alle Beherbergungsbetriebe — inklusive Privatzimmer und Ferienwohnungen — der Meldepflicht nach dem Meldegesetz (MeldeG) und den dazugehörigen Verordnungen. Das zentrale Dokument ist das Gästeverzeichnis (bzw. Gästeverzeichnisblatt).
Gästeverzeichnis (elektronisch oder Blatt)
Jeder Gast muss sich unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft anmelden. Typische Pflichtangaben:
- Vor- und Familienname
- Geburtsdatum, Geschlecht
- Staatsangehörigkeit und Herkunftsland
- Adresse inkl. Postleitzahl
- Bei ausländischen Gästen: Art, Nummer, Ausstellungsdatum und ausstellende Behörde des Reisedokuments
- Bestätigung der Richtigkeit (Unterschrift / digitale Bestätigung)
Bei Abreise folgt die Abmeldung im Verzeichnis. Seit November 2023 gelten neue Gästeverzeichnisblätter; alte Formulare sind nicht mehr zulässig. Die Daten sind in der Praxis sieben Jahre aufzubewahren.
Ausnahmen (vereinfacht): Mitreisende im familiären Verbund oft nur mit Name und Geburtsdatum; Reisegruppen ab acht Personen (max. zwei Wochen) teils über Sammelliste der Reiseleitung.
Ortstaxe / Nächtigungstaxe
Die Ortstaxe (auch Nächtigungstaxe oder Fremdenverkehrsabgabe) ist landes- und gemeindeabhängig. Sie wird typischerweise pro Gast und Nacht eingehoben und an Gemeinde oder Tourismusverband abgeführt. Grundlage sind oft genau die Daten aus dem Gästeverzeichnis. Befreiungen (z. B. Alter, Aufenthaltsdauer) regeln lokale Vorschriften — es gibt kein einheitliches Bundesformular.
Nächtigungsstatistik
Viele Gemeinden erheben monatlich Ankünfte und Nächtigungen nach Herkunftsland (Meldung an Gemeinde / Statistik Austria). Ob dein Betrieb berichtspflichtig ist, hängt von der Gemeinde und oft von Schwellenwerten ab (z. B. ab ca. 1.000 Nächtigungen/Jahr in der Gemeinde). Im Zweifel bei der Gemeinde nachfragen.
Meldezettel (Wohnsitz) bei langen Aufenthalten
Bleibt ein Gast länger als zwei Monate im Beherbergungsbetrieb, kann zusätzlich eine Wohnsitzmeldung (Meldezettel) bei der Meldebehörde nötig sein. Für übliche Kurzaufenthalte entfällt das.
Kurzüberblick Österreich
| Dokument / Pflicht | Typisch für | Hinweis |
|---|---|---|
| Gästeverzeichnis | Alle Beherberger | 24-Stunden-Frist, 7 Jahre aufbewahren |
| Ortstaxe-Abrechnung | Orte mit Ortstaxe | Landes-/Gemeinderecht |
| Nächtigungsstatistik | Berichtsgemeinden | Monatlich, Herkunftsland |
| Meldezettel (Wohnsitz) | Aufenthalte > 2 Monate | Zusätzlich zur Beherbergungsmeldung |
Deutschland: Meldeschein, Kurtaxe & Beherbergungsstatistik
In Deutschland ist die besondere Meldepflicht für Beherbergungsstätten in den §§ 29–30 Bundesmeldegesetz (BMG) geregelt. Seit dem 1. Januar 2025 gilt eine wichtige Änderung: Die Meldescheinpflicht entfällt für deutsche Staatsangehörige. Für Gäste ohne deutsche Staatsangehörigkeit bleibt der besondere Meldeschein Pflicht.
Meldeschein (nur noch ausländische Gäste)
Ausländische Gäste müssen weiterhin einen Meldeschein ausfüllen und in der Regel eigenhändig unterschreiben. Zusätzlich sind Art und Nummer des Reisedokuments zu erfassen. Für Ehepartner, Lebenspartner und minderjährige Kinder ausländischer Gäste gelten Sonderregeln (oft nur der Zahl nach). Bei großen Reisegruppen (über 10 Personen) reicht häufig die Meldung über die Reiseleitung.
Wichtig: Auch wenn deutsche Gäste keinen Meldeschein mehr brauchen, können Kurtaxe und Statistik weiterhin alle Gäste betreffen.
Kurtaxe / Gästebeitrag / Übernachtungssteuer
Viele Kurorte, Tourismusgemeinden und Städte erheben eine Kurtaxe, einen Gästebeitrag oder eine City Tax. Rechtsgrundlage ist die jeweilige Ortssatzung. Betriebe müssen Beträge einheben, abführen und oft Abrechnungsübersichten führen. Ob deutsche Gäste betroffen sind, hängt von der Satzung ab — unabhängig vom BMG-Meldeschein.
Beherbergungsstatistik
Nach dem Beherbergungsstatistikgesetz (BeherbStatG) melden Betriebe mit in der Regel 10 oder mehr Betten (bzw. Stellplätzen) monatlich Ankünfte und Übernachtungen nach Herkunftsland an das zuständige Landesamt für Statistik. Kleinere Betriebe unter der Schwelle sind oft ausgenommen — prüfe die aktuelle Einstufung trotzdem.
Kurzüberblick Deutschland
| Dokument / Pflicht | Typisch für | Hinweis |
|---|---|---|
| Meldeschein | Ausländische Gäste | Seit 2025 keine Pflicht mehr für DE-Staatsangehörige |
| Kurtaxe / Gästebeitrag | Gemeinden mit Satzung | Kann alle Gäste betreffen |
| Beherbergungsstatistik | Ab ca. 10 Betten | Monatlich an Statistikamt |
Weitere Länder im Überblick
Pflichten außerhalb von AT/DE unterscheiden sich stark. Die folgende Übersicht ist orientierend — immer lokale Behörden und (bei Plattformvermietung) Registrierungspflichten prüfen.
Schweiz
Die Gästemeldung ist kantonal geregelt. Viele Kantone und Gemeinden verlangen eine polizeiliche oder touristische Meldung sowie oft eine Kurtaxe / Tourismusabgabe. Formulare und Portale variieren von Ort zu Ort.
Italien
Italien kennt eine strenge comunicazione ospiti (Gästemeldung, oft über die Questura / Alloggiati Web) sowie regionale tassa di soggiorno (Übernachtungssteuer). Viele Regionen verlangen zusätzlich eine CIN-/Identifikationsnummer für Ferienunterkünfte.
Frankreich
Neben steuerlichen Pflichten (z. B. taxe de séjour) gelten Melde- und Registrierungsregeln je nach Gemeinde und Unterkunftsart. In manchen Städten ist eine Registrierungsnummer für Kurzzeitvermietung Pflicht.
Spanien
Kurzzeitvermietung unterliegt starken regionalen Regeln (Lizenz, Touristensteuer / tasa turística). Meldepflichten gegenüber Behörden und Plattformen nehmen weiter zu.
Andere EU-Länder
In vielen Mitgliedstaaten kommen City Tax, nationale Statistikmeldungen und seit neueren EU-Regeln auch Plattform-Datenübermittlung hinzu. Für grenznahe oder multi-country Vermietung lohnt ein Länder-Check vor dem ersten Gast.
Checkliste: Welche Dokumente brauchst du?
Nutze diese Liste als Startpunkt für deine Ferienwohnung oder Pension:
- Meldepflicht klären — Gästeverzeichnis (AT), Meldeschein für Ausländer (DE) oder kantonales/lokales Pendant.
- Lokale Abgabe prüfen — Ortstaxe, Kurtaxe, City Tax: Höhe, Befreiungen, Abrechnungszyklus.
- Statistikpflicht prüfen — Nächtigungsstatistik (AT) bzw. Beherbergungsstatistik (DE ab ca. 10 Betten).
- Aufbewahrung organisieren — Fristen (in AT oft 7 Jahre für Gästeverzeichnisdaten) und Exportformate (PDF/CSV).
- Check-in-Prozess digitalisieren — Gästedaten einmal erfassen, daraus Melde- und Abgabendokumente erzeugen.
- Gemeinde / Behörde fragen — besonders bei Ortssatzungen und Berichtsgemeinden.
Häufige Fragen
Brauche ich als Privatzimmer-Vermieter in Österreich ein Gästeverzeichnis?
Ja. Die Meldepflicht gilt grundsätzlich für alle Beherbergungsbetriebe in Österreich, inklusive Privatzimmer und Ferienwohnungen — auch bei Vermietung über Online-Plattformen.
Müssen deutsche Gäste in Deutschland noch einen Meldeschein ausfüllen?
Nein. Seit dem 1. Januar 2025 entfällt die besondere Meldepflicht für deutsche Staatsangehörige. Für Gäste ohne deutsche Staatsangehörigkeit bleibt der Meldeschein Pflicht.
Gilt die Kurtaxe auch ohne Meldeschein?
Ja. Kurtaxe, Gästebeitrag oder Übernachtungssteuer richten sich nach der Ortssatzung und können unabhängig vom BMG-Meldeschein anfallen — oft auch für deutsche Gäste.
Reicht Excel für Ortstaxe und Statistik?
Technisch möglich, aber fehleranfällig. Sobald du mehrere Unterkünfte, Herkunftsländer und Befreiungen führst, lohnt sich eine Software, die aus Buchungsdaten automatisch Abrechnungen und Exporte erzeugt.
Was ist der Unterschied zwischen Meldeschein (DE) und Meldezettel (AT)?
Der deutsche Meldeschein ist die besondere Beherbergungsmeldung (seit 2025 vor allem für ausländische Gäste). Der österreichische Meldezettel meint hier die zusätzliche Wohnsitzmeldung bei sehr langen Aufenthalten (über zwei Monate) — nicht das alltägliche Gästeverzeichnisblatt.
So hilft Hostifix beim Papierkram
Hostifix ist Vermietungssoftware für kleine Beherbergungsbetriebe. Aus Reservierungs- und Check-in-Daten erzeugt Hostifix unter anderem:
- Gästeverzeichnis (Österreich)
- Meldeschein (Deutschland, ausländische Gäste)
- Nächtigungsstatistik und Ortstaxe-Abrechnung (Österreich)
- Meldezettel bei langen Aufenthalten (Österreich)
- Beherbergungsstatistik und Kurtaxe-Übersicht (Deutschland)
Statt Excel und Formularchaos: einmal Gäste erfassen — Dokumente auf Knopfdruck. Ideal für familiengeführte Pensionen und Ferienwohnungen, die keine komplexe Hotelsoftware wollen.
Hinweis: Dieser Artikel dient der Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetze und Ortssatzungen ändern sich; prüfe aktuelle Vorgaben bei deiner Gemeinde und den zuständigen Behörden.